Versteigerung der alten Ortstafeln

Veröffentlichungsdatum18.03.2024Lesedauer3 Minuten
Ortstafel

Auktionsende: 30.04.2024 um 12:00 Uhr

 

In den 1990ern wurden in Terfens zuletzt Ortstafeln aufgestellt. Da sich aber die gesetzliche Lage laufend ändert, wurde seitens der Gemeinde bei der Bezirkshauptmannschaft eine Begutachtung und eine neue Ortstafelverordnung beantragt, diese wurde in weiterer Folge auch genehmigt und verordnet. 

Es gelang uns, dass wir auch in den Ortsteilen Eggen, Schlögelsbach und Weißlahn eine Ortstafel nach § 53/17a und 17b ein Ortsgebiet schaffen konnten. Das bedeutet, dass in diesem Bereich, sofern nicht anders verordnet, maximal 50 km/h gefahren werden darf, ansonsten würde der „Freiland 100er“ gelten. Also eine wesentliche Maßnahme für die Verkehrsberuhigung. Es gibt nun in Terfens 22 Ortstafeln, bisher waren es 12. Auch hat sich der Gemeinderat einstimmig darauf geeinigt, dass auf allen Tafeln der Ortsname Terfens in der ersten Zeile und der Ortsteil in der zweiten Zeile steht. Das ist ein klares Bekenntnis zur Gemeinde Terfens und ihren Ortsteilen.

 

Doch was passiert mit den Tafeln, die ersetzt werden? Wir versteigern diese in Form einer „Stillen Auktion“! Die „Stille Auktion“ ist eine Versteigerung ohne Auktionator und erfolgt nicht öffentlich durch Ausfüllen einer Bieterkarte. Die Bieterkarte kann unten ausgedruckt und im Gemeindeamt abgegeben werden bzw. darf auch ein Mail mit den vollständigen Angaben an gemeinde@terfens.at übermittelt werden. Jeder Teilnehmer kann für eine oder auch mehrere Ortstafeln jeweils ein Gebot abgeben. Am Ende der Auktionsfrist werden sämtliche Kuverts geöffnet, die Auktionssieger ermittelt und verständigt. Das abgegebene Gebot ist bindend. Insgesamt werden 24 Tafeln versteigert. Was passiert mit dem Geld? Dieses wird von der Gemeinde wieder in die Verkehrssicherheit investiert!

 

Mit der Abgabe des Gebots und der Unterschrift des Bieters wird zur Kenntnis genommen und akzeptiert, dass es sich um ein Hinweiszeichen der Straßenverkehrsordnung 1960 handelt. Es ist lt. STVO verboten, dieses im öffentlichen Bereich zu verwenden. Dies gilt auch im Fall, dass das Hinweiszeichen an Dritte weitergegeben wird. Zuwiderhandlungen müssten von Seiten der Gemeinde leider geahndet werden. Weiters wird auf die DSGVO verwiesen. Bei zwei oder mehreren gleichen Geboten gilt der Eingangsstempel der Gemeinde Terfens. 


Versteigerungsteilnahme


Ortstafel

ein Schild mit schwarzem Text

ein Schild mit schwarzem Text

ein Schild mit schwarzem Text

ein Schild mit schwarzem Text

Ein Schild mit einer Botschaft

ein Schild mit schwarzem Text

ein Schild mit rot-weißem Rand

ein Schild mit rot-weißem Rand

ein Schild mit rot-blauem Rand

ein Schild mit rot-weißem Rand

ein Schild mit rot-weißem Rand

ein blau-weißes Schild

ein Schild mit einem Wort darauf

ein Schild mit Zahlen

ein Schild mit rot-weißem Rand

ein Schild mit rot-weißem Rand

ein Schild auf einem Tisch

ein Schild auf einem Tisch

Ein Schild mit einer Botschaft

ein Schild mit schwarzem Text

ein Schild mit schwarzem Text

ein Schild mit schwarzem Text

ein weiß-schwarzes Schild