Gemeindeeinsatzleitung

Die Gemeinden haben für die Vorbereitung und Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen nach den Bestimmungen der hierfür maßgeblichen Gesetze zu sorgen. Die Leitung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen im Gemeindegebiet obliegt somit dem Bürgermeister als Gemeinde-Einsatzleiter. Der Bürgermeister hat dazu auch eine Gemeindeeinsatzleitung zu bilden, diese soll den Gemeinde-Einsatzleiter beratend und unterstützend zur Seite stehen.


Organigramm Gemeindeeinsatzleitung

Gemeindeeinsatzleitung der Gemeinde Terfens (0.08 MB)