Förderung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen

Veröffentlichungsdatum27.01.2026Lesedauer1 Minute
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Allgemeine Informationen

Ziel der Förderung ist, Kindern von einkommensschwachen Familien die Teilnahme an Schulveranstaltungen zu erleichtern.


Die Höhe der Förderung beträgt:

  • unterhalb der Einkommensgrenze „I“ 60 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber/von der Förderwerberin bezahlten Teilnahmegebühren, maximal 150,00.
  • zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“ 50 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber/von der Förderwerberin bezahlten Teilnahmegebühren, maximal 125,00.

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt nach Vorlage der Teilnahmebestätigung der Schule. Diese Bestätigung ist spätestens 3 Monate nach Schulveranstaltungsende unaufgefordert zu übermitteln.


Voraussetzungen

Fördernehmer*innen können Personen sein, die für das zu fördernde Kind obsorgeberechtigt sind und mit diesem im selben Haushalt leben.

Die Förderung ist einkommensabhängig und wird für Kinder bis zur 9. Schulstufe, die eine Pflichtschule besuchen, gewährt.

Die Schulveranstaltung muss in Österreich stattfinden und mindestens drei Tage (mindestens zwei Übernachtungen) dauern.


Fristen

Förderanträge sind vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung einzureichen.


weitere Informationen findet ihr hier:

https://www.tirol.gv.at/buergerservice/e-government/formulare/foerderung-zur-teilnahme-an-schulveranstaltungen-im-inland/