Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der OBS eingehoben.
Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr.
Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit können eine Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen.
Seit 1. April 2026 können private Haushalte mit einer aufrechten Befreiung vom ORF-Beitrag zusätzlich den Strom-Sozialtarif (gedeckelter Energiepreis) erhalten. Das gilt jedoch nicht für Studierende. Im März 2026 versendete die OBS dazu Informationsschreiben an vom ORF-Beitrag befreite Haushalte.
Zudem sind ein Telefonzuschuss bei Verwendung für private Zwecke und eine EAG-Kostenbefreiung möglich.
Die EAG-Kosten-Deckelung kommt für einkommensschwache Haushalte in Frage, denen mangels Anspruchsgrundlage (fehlende soziale Transferleistung wie beispielsweise Arbeitslosengeld) keine ORF-Gebührenbefreiung bzw. EAG-Kostenbefreiung zusteht.
Voraussetzungen
Eine Befreiung oder ein Zuschuss ist möglich, wenn Sie einer gesetzlich anerkannten Anspruchsgruppe angehören.
Anspruchsberechtigt sind:
- gehörlose und schwer hörbehinderte Personen
- Personen, die Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz beziehen
- Personen, die Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz oder eine vergleichbare Leistung beziehen
- Personen, die Mindestsicherung (ehem. Sozialhilfe) beziehen
- Personen, die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld beziehen
- Personen, die Studienbeihilfe oder Schülerbeihilfe beziehen
Hinweis: Studierende sind beim Strom-Sozialtarif ausgenommen.
- Personen, die Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit beziehen
- Personen, die Pension beziehen
- Personen, die Lehrlingsentschädigung/Lehrlingseinkommen erhalten
Neben der Anspruchsberechtigung ist auch das Haushaltsnettoeinkommen ausschlaggebend. Das Haushaltsnettoeinkommen (OBS) aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Wer einen Antrag stellt, muss
- mindestens 18 Jahre alt sein und
- den Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Tipp:
Mit dem Befreiungsrechner können Sie einfach und unverbindlich prüfen, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung erfüllen.
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Antrag auf Befreiung, Zuschuss oder Deckelung
Mit einem Antrag können mehrere Unterstützungen gleichzeitig geprüft werden.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus.
Entweder Sie vervollständigen Ihre Daten mithilfe des Befreiungsrechners oder Sie verwenden das entsprechende Antragsformular.
- Unterschreiben Sie das Formular.
- Legen Sie alle erfoderlichen Unterlagen bei (Scan oder Kopie).
- Übermitteln Sie den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Stelle.
Tipp:
Der Befreiungsrechner zeigt Ihnen in wenigen Schritten, ob ein Anspruch besteht. Sie erhalten Ihren persönlichen Befreiungsantrag, eine Checkliste und das Ergebnis direkt zum Download.
Hinweis:
Beim Telefonzuschuss ist ein übermittelter Gutschein an den Telefonanbieter weiterzuleiten. Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern als Gutschrift auf die Telefonrechnung angerechnet oder als Sozialtarif berücksichtigt.
Begünstigungsende – Wegfall der Begünstigung
Die Begünstigung endet, wenn einer der folgenden Punkte eintritt:
- Ablauf des Befreiungs- oder Zuschusszeitraums
(Eine Befreiung oder Zuschussleistung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt.)
- Tod, Verzicht oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit
- bei Telefonzuschuss: Übertragung oder Kündigung des Kommunikationsdienstes
- Umzug an eine andere Adresse
- Entziehung – Wegfall der Voraussetzungen für die Begünstigung (Anspruchsgrundlage oder Einkommen nicht mehr erfüllt)
Fällt die Begünstigung weg, wird der ORF-Beitrag wieder vorgeschrieben bzw. entfällt der Sozialtarif (gedeckelter Energiepreis), der Telefonzuschuss oder die EAG-Kostenbefreiung.
Die OBS informiert Sie rechtzeitig vor Ablauf der Befreiung oder der Zuschussleistung mittels Ablaufverständigung. So haben Sie die Möglichkeit, einen Folgeantrag zu stellen.
Achtung:
Änderungen Ihrer persönlichen Situation müssen Sie der OBS melden (z.B. Name, Adresse). Wenn sich Ihr Einkommen ändert, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen